Termine
29.05.2012
Wimpernverlängerung Wien
30.05.2012
Medizinisches Seminar WIFI Wien
30.05.2012
Wimpernverlängerung WIFI Wien
30.05.2012
Medizinisches Seminar WIFI Wien
31.05.2012
Wimpernverlängerung WIFI St.Pölten
Allgemeine Information zur Ausbildung zum Pigmentierer:
Auf www.fkm.at, dem Portal der Bundesinnung für Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure finden Sie immer die aktuellen Informationen Ihrer gesetzlichen Interessensvertretung auch zum Download.
Bitte informieren Sie sich bei der Innung Ihres Bundeslandes bezüglich rechtlicher Auskünfte zu Aus- und Weiterbildungen, Services und eventuellen Förderungen. Diese sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Auch Informationen bezüglich Ihrer Arbeitsprobe finden Sie dort.
Hier kommen Sie auf direktem Weg zu den Ansprechpartnern Ihrer Landesinnung:
Steiermark:
Wien:
Kärnten:
Salzburg:
Oberösterreich:
Niederösterreich:
Burgenland:
Tirol:
Vorarlberg:
Bundesgesetzblatt - 139.Verordnung
Bundesgesetzblatt - 141.Verordnung
Bundesgesetzblatt - 261.Verordnung
Bundesgesetzblatt - 262.Verordnung

Allgemeine Information zur Behandlung und deren Rahmenbedingungen
Ein wichtiger Punkt in einem Profistudio ist die Hygiene und die Einhaltung wichtiger gesetzlicher Auflagen, welche im Bundesgesetzblatt Nr. 141/2003 Teil II (Verordnung über Ausübungsregeln) geregelt sind. Nachstehend sind einige Punkte aufgelistet. Den gesamten Gesetzestext können Sie als Download abrufen.
Es bedarf einer schriftlichen Einwilligungserklärung, einer Risikoaufklärungspflicht über mögliche Gefahren - unerwünschte Reaktionen, eine Aufklärung bezüglich der erforderlichen Nachbehandlungspflicht – natürlich schriftlich und in Kopie für den Kunden.
Zur Kontrolle dieser jährlichen Anforderung ist eine Überprüfung durch ein autorisiertes Unternehmen (siehe unter www.bmwa.gv.at) notwendig (siehe Unbedenklichkeitsnachweis oben)!
Sollte dieser Nachweis nicht vorhanden sein, schützen sie sich selbst und verlassen Sie das Studio!
